Weiterhin werden die üblichen zur Abklärung einer Motoneuronerkrankung notwendigen technischen Routine-Untersuchungen, wie elektromyographische Untersuchungen, Kopf-MRT und elektrophysiologische Untersuchungen (z. B. EMG), standardisiert erfasst.
Für die Biomaterialsammlung kann der Patient gesondert für eine Blut- bzw. Liquorentnahme einwilligen.
Eine genetische Analyse der Blutproben ist möglich und bedarf der expliziten Zustimmung des Patienten.
Im Rahmen der weiteren differentialdiagnostischen Abklärung können eventuell Gewebebiopsien von Muskeln und Haut notwendig werden, um wichtige Differentialdiagnosen wie entzündliche Muskel- und Nervenerkrankungen auszuschließen. Der Verfügbarmachung von Muskel- und Hautgewebe für wissenschaftliche Zwecke kann der Patient zustimmen.
Weitere Informationen zur Teilnahme an der Registerstudie des MND-NET erhalten Sie an den MND-NET-Zentren.